Häufige Fragen der Arbeitgeber zur Einstellung blinder oder sehbehinderter Mitarbeiter
Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen blinde und sehbehinderte Bewerber eigentlich?
Sehbehinderte und blinde Menschen erhalten ihre Berufsausbildung meistens in spezialisierten Ausbildungseinrichtungen. Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke bilden auch für Berufe aus, bei denen der Umgang mit dem PC wesentlicher Bestandteil ist. Das Angebot reicht vom Telefonisten über den Bürokaufmann bis zum Fachinformatiker. Viele blinde und sehbehinderte Menschen verfügen auch über ein abgeschlossenes Universitätsstudium und sind damit im Umgang mit dem PC geschult.
Tipp: Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke gibt Auskunft über die Ausbildungsangebote und -inhalte.
Ist jeder PC-Arbeitsplatz gesundheitlich zumutbar?
Diese Fragen sind in der Regel bereits im Rahmen der Berufsausbildung geklärt. Bei bestimmten Seheinschränkungen gibt es Belastungsgrenzen. Sehbehinderte und blinde Bewerber wissen, was für sie zumutbar ist und geben gern und kompetent darüber Auskunft.
Tipp: Fragen Sie den Bewerber, ob ein entsprechendes augenärztliches Attest vorliegt.
Welche PC-Arbeitsplätze sind für sehbehinderte/blinde Mitarbeiter geeignet?
Sehbehinderte und blinde Menschen werden in Berufen ausgebildet, die ihren Fähigkeiten besonders nahe kommen. Sie können ihre Fähigkeiten gut einschätzen und bewerben sich entsprechend. Grundsätzlich gilt, dass PC-Arbeitsplätze, bei denen Programme in den Bereichen Grafik oder Design im Zentrum stehen eher nicht in Frage kommen. Gut geeignet sind dagegen Arbeitsplätze, bei denen das Arbeiten mit Datenbanken, Textverarbeitung, Kommunikation (E-Mail, Internet) im Vordergrund steht.
Warum ausgerechnet einen blinden oder sehbehinderten Mitarbeiter einstellen?
Die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter ist in Deutschland gesellschaftspolitischer Konsens. Ab einer gewissen Betriebsgröße zahlen Betriebe, die keine Schwerbehinderten beschäftigen, gemäß Schwerbehindertengesetz eine monatliche Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die sehbehinderte oder blinde Mitarbeiter einstellen, erhalten umfangreiche Investitions- und Gehaltszuschüsse. Benötigen blinde und sehbehinderte Mitarbeiter bei der Berufsausübung Unterstützung, übernimmt der zuständige Kostenträger, meist ist das das Fachintegrationsamt, die dafür anfallenden Kosten.
Woher weiß ich, ob ein blinder oder sehbehinderter Bewerber geeignet ist?
Vereinbaren Sie ein Betriebspraktikum oder ein vom Arbeitsamt bis zu 100% gefördertes Probearbeitsverhältnis falls Sie Zweifel an der Eignung haben. Danach wissen Sie mehr. Auf Grund ihrer Seheinschränkung brauchen sehbehinderte oder blinde Menschen anfangs ein wenig Zeit für die Orientierung (Arbeitsweg/Arbeitsplatz). Sollten hierbei Probleme auftreten, können die Betroffenen spezielle Trainer einschalten. Die Kosten werden vom zuständigen Kostenträger übernommen.
Kommen die Computerhilfsmittel mit unserer speziellen Betriebssoftware zurecht?
Mit betrieblicher Software kann es tatsächlich Schwierigkeiten geben. Nicht alle Programme sind über Computerhilfsmittel zugänglich. Im Zweifelsfall kommen die Hilfsmittelanbieter in den Betrieb, prüfen die Nutzungsmöglichkeiten und passen gegebenenfalls an. Sprechen Sie dieses Thema bei den Beratern der Kostenträger an, die auch die Kosten für eventuell notwendige Anpassungen übernehmen.
Kann der blinde/sehbehinderte Mitarbeiter an den betrieblichen EDV-Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen?
An EDV-Gruppenschulungen können Blinde und Sehbehinderte häufig nicht teilnehmen. Das Erlernen der im Unternehmen eingesetzten Software erfolgt ja immer über das jeweilige Hilfsmittel. Möglicherweise sind Einzelplatzschulungen, die von spezialisierten Anbietern im Betrieb durchgeführt werden, notwendig. Die zusätzlichen Kosten übernehmen die Kostenträger.
Tipp: Bevor die Kosten für die Einrichtung des EDV-Arbeitsplatzes beantragt werden, sollte unbedingt geprüft werden, welcher Schulungsbedarf in der nächsten Zeit besteht. Diese Kosten können ebenfalls geltend gemacht werden.
Wer unterstützt den Arbeitgeber bei der Einstellung des Mitarbeiters und der Einrichtung des Arbeitsplatzes?
Zuständig sind die Integrationsämter und ihre Fachdienste. Sie beraten und informieren in allen Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen, z.B. finanzielle Förderung, arbeitsrechtliche Fragen oder die Ausstattung mit technischen Hilfen.
Tipp: Auf der Homepage der Integrationsämter finden Sie die Adresse des nächstgelegenen Integrationsamtes, sowie ausführliche Informationen über deren Tätigkeitsbereiche.
Wie wird sich das Kollegium bei Einstellung eines blinden/sehbehinderten Mitarbeiters verhalten?
Häufig gibt es anfangs Berührungsängste. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie sich dem blinden Kollegen über verhalten sollen, sprechen Sie ihn direkt darauf an. Er wird Verständnis dafür haben. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband gibt Informationsbroschüren zum Umgang mit blinden Menschen heraus.
Tipp: Unter der bundesweit gültigen Rufnummer 0180/5 66 64 56 erreichen Sie die nächstgelegene Beratungsstelle eines Landesvereins des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands.
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