WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind der international akzeptierte Standard für die Zugänglichkeit von Webinhalten.

Stand: 11. November 2019

Die WCAG 2.1 dienen als Grundlage vieler nationaler Anforderungskataloge. Von einigen Staaten wird direkt auf die WCAG 2.1 verwiesen, andere haben auf ihrer Grundlage an nationales Recht angepasste Standards und Verordnungen entwickelt. Die deutsche BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, Nummerierung ungeändert) folgt seit ihrem In-Kraft-Treten am 25. Mai 2019 den WCAG 2.1, fordert aber für Angebote des Bundes zusätzlich Versionen in Gebärdensprache und Leichter Sprache.

WCAG-Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien

Die Anforderungen der WCAG 2.1 sind hierarchisch gegliedert in 4 Prinzipien (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust), 13 Richtlinien.

Die drei Konformitätsebenen der WCAG

Die WCAG gliedern ihre Anforderungen in drei verschiedene Konformitätsebenen. Ebene A umfasst grundlegende Erfolgskriterien, Ebene AA enthält weitergehende Erfolgskriterien und Ebene AAA enthält eine Reihe oft anspruchsvoller zusätzlicher Erfolgskriterien.

  • Ebene A: Hier finden sich grundlegende Erfolgskriterien, die in jedem Fall erfüllt sein müssen, etwa die durchgängige Tastaturnutzbarkeit, die Bereithaltung von Alternativtexten für Grafiken, Untertitel für Videos mit Sprache und die semantische Auszeichnung der Inhalte. So müssen etwa Formularfelder beschriftet und visuelle Überschriften auch für blinde Nutzer als Überschriften erkennbar, also als solche ausgezeichnet sein.
  • Ebene AA: Hier kommen weitere Erfolgskriterien dazu, etwa die gute Sichtbarkeit des Tastaturfokus, gute Kontraste und gute Vergrößerbarkeit der Webinhalte. Viele der auf dieser Ebene versammelten Anforderungen sind gerade für sehbehinderte Nutzer sehr wichtig.
  • Ebene AAA. Auf dieser Ebene kommen weitergehende Erfolgskriterien hinzu, etwa die Bereitstellung von Versionen in Gebärdensprache, die Nutzung einer möglichst leichten Sprache, Volltextversionen von Videos und stärkere Kontraste sowie eine einspaltige Ansicht für Text. Die WCAG empfehlen die Ebene AAA nicht als grundlegenden Maßstab, da für viele Webinhalte nicht alle Anfordungen zu erfüllen sind (vergleiche Understanding Conformance Requirements, Understanding Requirement 1, Note 2).

WCAG-Techniken

Als Ergänzung der normativen Anforderungen stellt die WCAG eine große Anzahl informeller Techniken bereit, die barrierefreie Umsetzungen beispielhaft demonstrieren. Ob eine WCAG-Technik richtig umgesetzt wurde oder nicht, soll anhand der den Techniken beigefügten Tests eindeutig ermittelbar sein. Außerdem gibt es eine Reihe von dokumentierten Fehlern (Failures).

Das Prinzip der Konformität

Die WCAG 2.1 haben zum Ziel, eine Überprüfung von Webinhalten auf Konformität (also Übereinstimmung) mit ihren Anforderungen zu ermöglichen.

Konform können Webseiten zu einer der drei Konformitätsebenen (A, AA oder AAA) sein. Eine Seite ist dann konform, wenn sie alle Erfolgskriterien, die auf der ausgewählten Konformitätsebene und den darunter liegenden Ebenen gelten, erfüllt. Eine Konformität auf Ebene AA liegt also dann vor, wenn alle Erfolgskriterien auf Ebene AA und auf Ebene A erfüllt sind.

Außerdem müssen in jedem Fall fünf Konformitätsbedingungen erfüllt sein. So sind etwa immer ganze Seiten und vollständige Prozesse zu prüfen.

Methoden zur Überprüfung der WCAG

Die WCAG Evaluation Methodologies Task Force des W3C hat mit Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM) 1.0 eine harmonisierte Methodik entwickelt, die eine Grundlage für die Bewertung der Barrierefreiheit von Webangeboten und -anwendungen auf Basis der WCAG 2.0 geschaffen hat.

WCAG auch für nicht webbasierte Anwendungen

Die in den WCAG erarbeiteten Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen lassen sich zum Gutteil auf andere, nicht webbasierte Anwendungen übertragen. Es gibt aber auch Unterschiede: so sind herkömmliche Anwendungen nicht seitenbasiert.

Eine Arbeitsgruppe der WCAG Working Group hat in Form einer Working Group Note Anweisungen zur Übertragung der WCAG-Anforderungen auf Nicht-Web-Inhalte erarbeitet: Guidance on Applying WCAG 2.0 to Non-Web Information and Communications Technologies (WCAG2ICT).

Dieses Dokument liegt bislang noch nicht ins Deutsche übersetzt vor.