Schlichtungsstelle BGG

Seit Ende 2016 gibt es eine Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Schlichtungsstelle wurde nach § 16 Des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Haben Sie den Eindruck, durch einen Träger öffentlicher Gewalt in ihrem Recht aus dem BGG verletzt worden zu sein? Dann sind Sie hier richtig und können hier einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Website: Behindertenbeauftragte, Schlichtungsstelle nach §16 des BGG